In der alten Anlage und in den alten Mauern lebt es sich kommod.
Gespür für die Geschichtsträchtigkeit der " location" und ein Empfinden für die erhaltenswerte Ästhetik der 1989-1991 aufwändig und stilbewußt restaurierten Anlage muß man allerdings mitbringen, um die Ambiance genießen und z.B.auf Zufahrtsmöglichkeit unmittelbar vor die jeweiligen Haustüren bewusst und leichthin verzichten zu können.

Von selbst versteht sich auch, dass die [ umlagefähige ]Pflege der Grundstücksflächen, Bäume und Sträucher nicht zum Nulltarif zu haben ist.
Die Gebäudeerhaltung zu finanzieren - die hier wesentlichen Grundstücksbestandteile gehören zum Gemeinschaftseigentum - obliegt der Eigentümergemeinschaft, die sich des Denkmalcharakters von Haus Rath und der Sozialpflichtigkeit von Eigentum bewusst ist.

Zu gute kommt beides

  1. allen Bewohnern und ihren alltäglichen Ansprüchen an Wohnqualität
  2. auf dem erlaubten Zuweg den denkmalinteressierten Besuchern
  3. allen Anliegern des unmittelbaren Wohnumfelds um Haus Rath
  4. der Stadt Krefeld in Öffentlichkeitswirkung und Imagebildung.

Von daher liegt andererseits die ausdrückliche Bitte, aber auch der berechtigte Anspruch von Eigentümern und Bewohnern von Haus Rath nahe, dass

weder das vom Burggraben begrenzte Privat-Grundstück selbst
noch die heute im öffentlichen oder privaten Fremdeigentum stehenden Grundstücksflächen jenseits des Burggrabens( Wiesendreieck & Baumgartengelände)
mit der Hinterlassenschaft von Besuchern "verziert" wird, die Sinn darin sehen, mitgebrachte Verpackungen und Dosen,Papiertaschentücher , Grill-Rückstände und ähnlichen Müll dort wild zu entsorgen.

Die Beteiligung der Bewohner von Haus Rath an den alljährlichen Säuberungsaktionen der "Nachbarschaft zur Eibe" und einer Elfrather Bürgerinitiative im Rahmen "saubere Stadt Krefeld" fördert jedesmal eine ganz erstaunliche Menge von Papiersäcken und Schubkarren aus dem Gelände außerhalb des Grundstücks.

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